Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind jeweils einzeln zum Eingehen von Rechtsgeschäften bis zu einer Höhe von 500,00 € berechtigt. Einzelausgaben bis zu 2.000,00 € bedürfen der Zustimmung des gesamten Vorstandes. Bei höheren Beträgen bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.