Der Verein wurd durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über EUR 25.000 sind für den Verein nur dann verbindlich, wenn die Zustimmung des Beirats schriftlich, fernmündlich oder per E-Mail erteilt ist.