Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten. Folgende Beschlüsse, Rechtshandlungen und Willenserklärungen bedürfen zu Ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Zustimmung des Ortsordinarius oder der von ihm bevollmächtigten Person oder Stelle: 1.diese Satzung, Änderungen und Ergänzungen derselben , soweit diese durch die Mitgliederversammlung zu erfolgen hat, sowie der Beschluss über die Auflösung des Vereins; 2. Übertragung, Übernahme oder Schließung von Einrichtungen; 3. Gründung und Auflösung von Gesellschaften sowie Verfügungen und Verpflichtungen zu Verfügungen über Gesellschaftsbeteiligungen und Grundstücksrechte; 4. Kreditaufnahmen sowie Bürgschafts-, Patronats- und Garantieerklärungen, sofern es sich nicht um die Inanspruchnahme eines Überziehungskredits von nicht mehr als 1.000,00 EUR für die Dauer von nicht mehr als 3 Monaten handelt; Bau- und andere Investitionsmaßnahmen.