Der Präsident/Vorsitzende vertritt den Verein allein, ansonsten wird der Verein durch zwei Vizepräsidenten gemeinschaftlich vertreten, wobei einer der 1. oder 2. Vizepräsident sein muss. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 25.000,00 € der Zustimmung des Verwaltungsrates bedürfen.