Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, mit den Einschränkungen, dass Dienstverträge des Vereins mit den Vorstandsmitgliedern sowie Verträge des Vereins mit Angehörigen der Mitglieder des Vorstands und deren Angehörige sowie Lebenspartnern der Mitglieder des Vorstands der Zustimmung respektive Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen.