Der Verein wird durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstands oder durch einen der stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstands vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 500,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorsitzende und die zwei stellvertretenden Vorsitzenden zugestimmt haben.