Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften, die eine Summe von 2.000 Euro übersteigen, die Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 100 Euro sind für den Verein nur rechtsverbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat.