Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 200,00 Euro bis 2.500,00 Euro ist die Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 2.500,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.