Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit einem Geschäftswert von über 250,00 € belasten, ist die vorherige Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich; falls dieser eine Entscheidung ablehnt, die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.