Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der vertretungsberechtigte Vorstand ist berechtigt, im Namen der WVVO e.V. Kredite ausschließlich zum Zwecke von Maßnahmen und Instandhaltungsarbeiten im Sinne des Vereinszweckes aufzunehmen. Für solche Maßnahmen ist eine einstimmige Zustimmung aller Mitglieder erforderlich.