Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Abschluss von Verträgen, deren Wert 2500,00 Euro übersteigt, ist die Vertretung des Vereins durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich, darunter der Vorsitzende. Bei gerichtlicher Auseinandersetzung wird der Verein von einem Vorstandsmitglied vertreten. Übersteigt der gerichtliche Streitwert 2500,00 Euro, ist die gerichtliche Vertretung des Vereins durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich, darunter der Vorsitzende.