Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass diese für folgende Rechtsgeschäfte der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen: Ankauf und Verkauf von Immobilien, Aufnahme von Krediten, dingliche Belastungen auf vereinseigenes Grundvermögen und Verpfändung von Vereinsvermögen.