Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung ist erforderlich für die Aufnahme von Darlehen, den Erwerb, die Veräußerung oder Belastung von Immobilien und die Verpflichtung zu solchen Geschäften; zu Rechtsgeschäften über einen Betrag von über 10.000 EUR; bei Dauerschuldverhältnissen ab einem Jahresbruttovolumen (inkl. Nebenkosten) von 40.000 EUR pro Einzelvertrag; zum Abschluss von befristeten Mietverträgen oder zu unbefristeten, deren Kündigungsfrist die gesetzlich vorgegebene übersteigt.