Der 1. und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein jeweils allein, der Schriftführer und Kassier vertreten den Verein gemeinsam. Der Erwerb oder Verkauf von Grundstücken einschließlich aller sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder die Aufnahme eines Kredits ist nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung zulässig.