Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte, also Verbindlichkeiten zu Lasten der BVWSW, wie auch Zahlungen, die im Einzelfall einen Betrag von 1.000,00 Euro übersteigen, bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern des Kernvorstands, solche die einen Betrag von 10.000,00 Euro übersteigen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Die Aufnahme von Darlehen bedarf generell der Zustimmung der Mitgliederversammlung.