Der Vorsitzende vertritt den Verein einzeln, der stellvertretende Vorsitzende und der Sekretär vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte, die auf den Erwerb eines Grundstücks gerichtet sind, sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Dachverband, nämlich der IGMG - Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V., Köln (Amtsgericht Köln VR 17018) seine schriftliche Zustimmung erteilt hat.