Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb, Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.