Der 1. Vorsitzende vertritt allein, der 2. und 3. Vorsitzende vertreten gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte über 2.000,00 EUR ist die Zustimmung des Hauptausschusses erforderlich, für Rechtsgeschäfte über 5.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.