In nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten und in vermögensrechtlichen Angelegenheiten bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt. Im übrigen sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.