Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über EUR 500,00 ist die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über EUR 1.000,00 muss außerdem der Schatzmeister im Vorfeld zustimmen.