Besteht der Vorstand nur aus einem Vorstandsmitglied, vertritt es den Verein einzeln. Besteht der Vorstand aus mehreren Vorstandsmitgliedern, so wird der Verein durch den Vorsitzenden einzeln oder gemeinsam durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Der Vorsitzende des Vereins hat die Befugnis, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen