Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zur Ausgabe von mehr als 6.000,00 Euro, sowie zur Aufnahme eines Kredits ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Zur Ausgabe von Beträgen ab 500,00 Euro ist das Einverständnis von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstands erforderlich.