Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 10.000,00 EUR die Zustimmung des Beirats erforderlich ist.