Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 10.000 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung, die auch nachträglich als Genehmigung erteilt werden kann.