Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte, sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als EUR 50.000,00 (fünfzigtausend Euro) ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Die Verwendung von Spenden gemäß dem Satzungszweck unterliegt keinen Beschränkungen, sofern auf Barmittel/Bankguthaben zurückgegriffen wird.