Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Über Konten des Vereins kann nur der Kassier und dessen Vertreter verfügen. Für Dauerschuldverhältnisse oder Ausgaben in Höhe von 1000,00 EUR oder mehr ist ein Beschluss des Vorstands erforderlich. Für die Aufnahme eines Kredits ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.