Jedes Vorstandsmitglieder vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstand ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb von Gegenständen oder Arbeiskräften, die zur Errichtung von Veranstaltungen oder zur Erweiterung des studentischen Netzwerks dient, in Höhe von tausend Euro oder mehr, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.