Der Verein wird durch den Vorsitzenden alleine oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Zum Erwerb, Verkauf und zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.