Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zu Erwerb, Verkauf, Belastung von Grundstücken und sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.