Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert ab EUR 500,00 ist die Zustimmung von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern erforderlich. Darüber hinaus hat der Vorstand bei solchen Rechtsgeschäften vorher die Zustimmung der Elternversammlung einzuholen.