Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Der Abschluss und die Änderung von Verträgen mit einem Gegenwert von mehr als 150,00 EUR bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Plenums (3/4 Mehrheit) und des Vorstands (einfache Mehrheit).