Die beiden Vorsitzenden vertreten den Verein je einzeln. Die Schatzmeisterin ist ausschließlich in finanziellen Angelegenheiten vertretungsberechtigt, und zwar bis 2.000 Euro allein, darüberhinaus nur gemeinsam mit einer der beiden Vorsitzenden. Die Schriftführerin vertritt nur gemeinsam mit einer der beiden Vorsitzenden.