Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden allein vertreten. Der Kassier vertritt Bankgeschäfte einzelvertretungsberechtigt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 5000,00 EUR belasten und für Dienstverträge, ist sowohl der 1. Vorsitzende, als auch der 2. Vorsitzende, nach Absprache mit dem Schatzmeister, einzelvertretungsberechtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 5000,00 EUR belasten und für Dienstverträge, braucht der Vorstand die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder. Für Grundstücksverträge sowie Kreditverträge wird die Vertretungsmacht des Vorstands insofern eingeschränkt, als dass hierfür die Zustimmung der Mietgliederversammlung erforderlich ist.