Bis zu einem Betrag von 5.000 EUR ist jedes Vorstandsmitglied einzeln vertretungsberechtigt. Oberhalb dieser Grenze sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, den Verein bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eine Dritten zu vertreten.