Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass An- und Verkauf von Immobilien, Aufnahme von Krediten, dingliche Belastungen auf vereinseigenes Grundvermögen und Verpfändung von Vereinsvermögen der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.