Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte von über 1.000 Euro, Einstellung und Entlassung von Angestellten sowie Aufnahme von Krediten: hier wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.Bei Rechtsgeschäften, die eine Summe von 10.000 EUR überschreiten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen, sofern diese nicht den Vorstand im Vorhinein ermächtigt hat, Geschäfte in einem zu bestimmenden finanziellen Rahmen ohne weitere Rücksprache zu tätigen.