Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein einzeln. Bei Rechtsgeschäften über einen Betrag von mehr als 500,00 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes, bei Rechtsgeschäften über einen Betrag von mehr als 3.000,00 EUR die der Mitgliederversammlung erforderlich.