Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln; bei Abschluss von Rechtsgeschäften bis 250,00 Euro sind der Vorsitzende und der Stellvertreter bevollmächtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 2.500,00 Euro ist der gesamte Vorstand bevollmächtigt, bei Abschluss von Rechtsgeschäften über 2.500,00 Euro ist darüberhinaus die ausdrückliche Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.