Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb, Verkauf, Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.