Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Geschäften über 3.000,00 Euro, ein Beschluß des Vorstandes, bei Geschäften über 10.000,00 Euro ein Beschluß der Mitgliederversammlung erforderlich ist.