Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für den Abschluss von Dienstverträgen und Grundstücksverträgen braucht der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung. Für den Abschluss von Sponsorenverträgen ist die Zustimmung der betroffenen Reiter notwendig. für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.500,00 Euro belasten, ist ein einstimmiger Vorstandsbeschluss notwendig.