1. und 2. Vorsitzender vertreten jeweils allein, Schriftführer und Kassier vertreten gemeinsam den Verein. Der Erwerb oder Verkauf von Grundstücken einschließlich aller sonstigen Verfügungen über Grundstücke und die Aufnahme eines Kredits bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.