Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass der Vorstand bei Rechtsgeschäften von mehr als Euro 5.000,-- sowie jeglicher Art von Grundstücksgeschäften verpflichtet ist, die Zustimmung in einer Mitgliederversammlung einzuholen.