Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertritt zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied den Verein. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 1.000,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat. Zahlungen dürfen nur aufgrund von Auszahlungsanordnungen des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden geleistet werden.