| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Entscheidungen über Einzelausgaben, die 10.000,00 EUR überschreiten, sowie Grundstücksgeschäfte, die Aufnahme von Krediten über 25.000,00 EUR, die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstige Haftung für Dritte, sowie Abschlüsse, Änderungen und Beendigungen von Dienstverhältnissen, die über den Umfang einer geringfügigen Beschäftigung i.S.d. EStG hinausgehen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Einzelgeschäfte ab dem Betrag von 2.500,00 EUR bis 10.000,00 EUR sowie die Aufnahme von Krediten bis zu einer Höhe von 25.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstands. |