Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.Gegenüber der kontoführenden Bank ist der Kassenwart einzelvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte, die den Betrag von 500,00 EURO überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Vorstands. Rechtsgeschäfte für den Verein, die den Betrag von 1500,00 EURO überschreiten, bedürfen einer vorherigen Genehmigung der Mitgliederversammlung.