Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten. Die Vorstandsmitglieder haben die Befugnis, im Namen des Vereins mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.