Der Verein wird durch zwei Vorstände vertreten, wovon mindestens einer der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende sein muss. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 3.000 Euro, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.