Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Verein zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass für jedes Rechtsgeschäft über 1.000 Euro der Verein nur durch alle vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder (Vorsitzender, Stv. Vorsitzender und Kassenwart) vertreten werden kann.