Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden, vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 250,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des gesamten Vorstandes mit einfacher Mehrheit erteilt ist.